Macht Windenergienutzung in Hungen Sinn

Folgende Fragen und die Antworten darauf hält Herr Jardella vor einer Entscheidung für wichtig. Brauchen wir überhaupt Windenergie, welche Vorteile aber auch Risiken hat die Nutzung von Windenergie, ist die Ausweisung von Vorrangflächen nötig und ist Hungen überhaupt als Standort für Windkraftnutzung geeignet?

Die Bundesregierung und auch die hessische Landesregierung haben richtigerweise festgelegt, den Ausbau regenerativer Energiegewinnungsanlagen zu forcieren. Nur so lässt sich lang- und mittelfristig die Verschlechterung des Klimas verhindern. Also müssen entsprechende Anlagen gebaut werden. Auf Initiative der SPD und der Grünen wurde in Hungen eine kommunale Solaranlage errichtet, die nicht nur klimaschonend sondern auch gewinnbringend funktioniert. Die Hungener SPD möchte es nicht bei diesem einen Erfolg belassen und weitere Chancen für Hungen nutzen. Neben dem Betrieb von Biogasanlagen gehört die Nutzung der Windkraft zu den großen Möglichkeiten zur Erzeugung regenerativer Energien. Herr Jardella machte in seinem Vortrag deutlich, dass ein Windrad moderner Bauart bereits nach 1,5 Betriebsjahren den zu ihrer Herstellung nötigen CO2-Ausstoß kompensiert hat.

Dem Nutzen für die Klimaverbesserung stehen Nachteile der Windkraftanlagen gegenüber. Insbesondere wird die Verschandelung der Landschaft als gewichtiges Argument gegen Windkraft ins Feld geführt. Dieser Nachteil ist nicht bestreiten. Ebenso werden die Geräuschemissionen und der Landschaftsverbrauch für die Anlagen bemängelt. Also ist eine Abwägung unerlässlich und dieser wird sich jeder Stadtverordnete bei seiner Entscheidung stellen müssen. In dieser Frage wird jedes Mitglied der SPD-Fraktion nach eigenem Gewissen entscheiden müssen.

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs gilt der Bau von Windrädern als privilegierte Bebauung, das heißt für Errichtung entsprechender Anlagen im Außenbereich, also der Landschaft, gelten geringere Auflagen und grundsätzlich ist es jederman freigestellt eine solche Anlage zu errichten, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen – Naturschutz, Mindestabstände u.ä. – dagegensprechen. Die einzige Möglichkeit für Kommunen hier zu steuern besteht in der Ausweisung von Vorrangflächen. Diese Flächen haben quasi festlegenden Charakter für Windkrafträder. Das Stadtparlament ist daher aufgefordert, diesen Aspekt in seiner Stellungnahme im Herbst dieses Jahres genau zu bedenken.

Die Errichtung von Windenergieanlagen ist natürlich sehr stark abhängig von dem möglichen wirtschaftlichen Erfolg einer solchen Anlage. Der wirtschaftliche Erfolg wiederum ist von der Windausbeute abhängig. Diese Windausbeute ist nach den von der ovag Energie AG durchgeführten Messungen in Hungen sehr gering. Nach Aussage von Herrn Jardella ist die mittlere Wetterau und insbesondere der Raum Hungen für eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie denkbar ungünstig. Die Eignung von solchen ungünstigen Lagen wird sich unter Geltung des neuen EEG zukünftig noch weiter verschlechtern. Von daher ist eine gehörige Portion Skepsis angebracht, ob sich für die ausgewiesenen Hungener Standorte in absehbarer Zeit tatsächlich interessierte Anlagenbetreiber finden werden, die dort Windparks realisieren. Nichtsdestotrotz ist Handeln und Entscheiden notwendig, denn endgültig Ausschließen lasse sich nichts.

Am Ende der Informationsveranstaltung bedankte sich SPD-Vorsitzender Magel bei Herrn Jardella für seine umfassenden Ausführungen. Er machte auch deutlich, dass eine Abwägung aller angesprochen Fragen und Probleme unerlässlich ist und sich jeder Stadtverordnete bei seiner Entscheidung diesen Fragen stellen muss. In dieser Frage wird jedes Mitglied der SPD-Fraktion nach eigenem Gewissen entscheiden müssen.