Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt, zukünftig zu Beginn einer Stadtverordnetenversammlung über die von ihm seit der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erteilten Aufträge mit finanzieller Auswirkung zu berichten.
Begründung:
Bisher erhält die Stadtverordnetenversammlung zum im Rahmen der Berichte über den Haushaltsvollzug einen Sachstand über die Maßnahmen im Finanzhaushalt.
Aus der beigefügten Übersicht ist nur der aktuelle Stand zu erkennen, jedoch nicht, welche Aufträge mit welchem finanziellen Aufwand bereits erteilt wurden. Auch enthält der Bericht keine Aussage über die Maßnahmen im Ergebnishaushalt.
Nach § 50 Abs. 2 HGO überwacht die Stadtverordnetenversammlung die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Magistrats, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen.
In vielen anderen Kommunen ist es üblich, dass zu Beginn einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung über diejenigen Aufträge berichtet wird, die seit der letzten Sitzung durch den Magistrat erteilt wurden. Diese Gepflogenheit halten wir für sehr zweckdienlich zur Erfüllung der im letzten Absatz genannten Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung.
Bisher erhalten aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung die Fraktionsvorsitzenden die Ergebnisniederschrift des Magistrats. Damit allen Stadtverordneten die Informationen über erteilte Aufträge erhalten, sollte zukünftig dieser Bericht des Magistrats zu Beginn der Sitzung erfolgen.