Antrag „Wiederkehrende Straßenbeiträge“

Antrag:
Es wird beschlossen, in der Straßenbeitragssatzung die wiederkehrenden Straßenbeiträge zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum 01.01.2018, einzuführen. Die Änderung soll sich an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes orientieren.

Begründung:
Die Stadt Hungen erhebt derzeit beim Aus- und Umbau öffentlicher Straßen von den jeweiligen Anliegern einen einmaligen Beitrag. Dies führt auch unter Berücksichtigung des städtischen Anteils an den entstandenen Kosten regelmäßig zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Anlieger.

Seit einiger Zeit ermöglicht das Kommunale Abgabengesetz ( KAG ) den Kommunen die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge. Veranlagt werden bei diesem Modell alle Grundstückseigentümer eines Abrechnungsgebietes. Es erscheint sinnvoll, die Kernstadt und die Stadtteile jeweils zu einem Abrechnungsgebiet zu bestimmen. Für Grundstückseigentümer, die bereits Erschließungsbeiträge oder einmalige Straßenbeiträge geleistet haben, ist in der Satzung nach Maßgabe des KAG eine zeitlich befristete Befreiungsregelung vorzusehen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion führen wiederkehrende Straßenbeiträge im Bereich der kommunalen Abgaben zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Sie berücksichtigen die Tatsache, dass nicht nur die Anlieger, sondern alle Bürgerinnen und Bürger von innerörtlichen Straßenaus- oder umbaumaßnahmen profitieren. Dies rechtfertigt es, alle Grundstückseigentümer als Solidargemeinschaft zu Beiträgen heranzuziehen.

Beratungsergebnis:
Der Antrag wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12. Oktober 2016 bei 32 anwesenden Stadtverordneten einstimmig zur weiteren Beratung über den Magistrat an die Ausschüsse verwiesen.