Wie SPD-Pressesprecher Gunter Schmidt mitteilt, bringt die SPD-Fraktion zwei Anträge in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ein. Der erste Antrag beschäftigt sich mit der Verringerung der finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch anfallende Anliegerbeiträge. Mit dem zweiten Antrag möchte die SPD-Fraktion die Arbeit der Ortsvorsteher unterstützen und dafür sorgen, dass kleinere Probleme in den Stadtteilen direkt gelöst werden können.
Durch den Aus- und Umbau öffentlicher Straßen entstehen Kosten, die bisher auf die jeweiligen Anlieger direkt umgelegt wurden. Seit einiger Zeit eröffnet das Kommunale Abgabengesetz die Möglichkeit, diese Kosten auf alle Einwohner eines Stadtteils oder Stadtbezirks zu verteilen. Dadurch wird die Belastung für den einzelnen niedriger. Der Gesamtbetrag wird zwar nicht geringer, aber für den einzelnen deutlich niedriger, da die Kosten auf mehr Schultern verteilt werden. Um Anwohner nicht doppelt zu belasten, die in den letzten Jahren bereits Straßenbeiträge bezahlt haben, sollen diese für einige Jahre von der neuen Regelung ausgenommen werden. SPD-Vorsitzender Christoph Fellner von Feldegg betont, dass von innerörtlichen Straßenbaumaßnahmen alle Bürgerinnen und Bürger profitieren. Dies rechtfertigt, alle Grundstückseigentümer als Solidargemeinschaft zu Beiträgen heranzuziehen.
Im zweiten Antrag fordert die SPD-Fraktion die Einführung eines Stadtteilbudgets, das durch Umverteilungen im Haushalt geschaffen wird. Die Höhe soll 5,– pro Einwohner und Kalenderjahr betragen. So sollen die Ortsbeiräte und Ortsvorsteher die Möglichkeit erhalten, kleinere Anschaffungen und Reparaturen schneller, direkter und unkomplizierter erledigen zu können. Als Beispiel seien die Aufstellung von Ruhebänken, der Kauf von Blumenschmuck für die öffentlichen Anlagen in den Stadtteilen sowie einfache Reparaturmaßnahmen in den Bürgerhäusern genannt. Durch diesen Antrag soll die Arbeit der Ortsbeiräte aufgewertet werden und Unmut über zu lange Verwaltungswege gemindert werden. Die vorgesehene Unmittelbarkeit kommunalen Handelns kann hoffentlich zu einer Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Stadtteilen führen. Ganz bestimmt werden für einfache Probleme vor Ort kostengünstigere Lösungen gefunden.