Antrag:
die Fraktion der SPD beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen nach vorheriger Behandlung in den zuständigen Ausschüssen gemäß § 12 Abs. 2, Satz 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen folgendes beschließen möge:
Der Magistrat wird beauftragt, die Ortsbeiräte zu ersuchen, für ihren Bereich jeweils eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Jugendbeauftragte/Jugend-beauftragten und deren/dessen Vertretung zu benennen.
Deren Aufgabe ist es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen ihres Stadtteils wahrzunehmen. Die Benennung gilt für die Dauer der Wahlperiode des Ortsbeirates.
Begründung:
Die Stadt Hungen hat mit dem Seniorenbeirat eine Interessenvertretung für die älteren Menschen geschaffen. Nach der Beendigung des Jugendparlamentes fehlt für Kinder und Jugendliche ein Sprachrohr für junge Menschen.
Zur Stärkung der Mitspracherechte dieser Gruppe sehen wir als sachgerecht an, durch die Ortsbeiräte Jugendbeauftragte bestimmen zu lassen. Diese nehmen an den Sitzungen des jeweiligen Ortsbeirates teil und werden zu den die Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen berührenden Tagesordnungspunkten gehört. Ferner lädt der städtische Jugendpfleger die Jugendbeauftragten bei Bedarf, mindestens einmal jährlich zu einer gemeinsamen Besprechung kinder- und jugendrelevanter Themen ein.