Auftrag zur Entwicklung geeigneter Formen einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Hungener Gemeinwesen

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung benennt aus ihrer Mitte eine Jugendbeauftragte/einen Jugendbeauftragten gemäß der Initiative „Jugendgerechte Städte und Gemeinden- jugendgerechter Landkreis Gießen“ mit dem Auftrag zur Entwicklung geeigneter Formen einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Hungener Gemeinwesen.

Begründung:

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen leisten durch ihr großes Engagement in der kommunalen Kinder-,Jugend- und Familienpolitik einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung guter Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von jungen Menschen. Gut entwickelte soziale Infrastrukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind, insbesondere in Zeiten des demografischen Wandels, ein bedeutender Standortfaktor für zukunftsfähige Kommunen. Die Städte und Gemeinden haben damit wesentlichen Anteil beim Aufbau eines lebendigen Gemeinwesens mit dem sich Kinder und Jugendliche identifizieren, in dem sie ihren Platz finden und aktiv mitwirken können.

Jugendbeauftragte sind  in den Städten und Gemeinden wichtiger Teil dieser Entwicklung. Sie sind kommunale Mandatsträgerinnen, – träger, die ehrenamtliche Aufgaben im Bereich der kommunalen Jugendpolitik übernehmen und die Anliegen der Kinder, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten im kommunalen Parlament einbringen, vertreten, unterstützen und fördern. Im Rahmen ihres Mandats setzen sie sich für die Belange von Kindern und Jugendliche ein und tragen damit maßgeblich zur Entwicklung gelingender Kinder- und Jugendpolitik in den Kommunen bei.