Versäumnisse im Umgang mit Rechtsextremisten wiegen schwer

Bild: Angelika Aschenbach

Im Untersuchungsausschuss 20/1 zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke wurde heute Vormittag erneut die ehemalige Leiterin des Dezernats für Rechtsextremismus im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) vernommen. In der Vernehmung ging es hauptsächlich um die Sperrung der P-Akten von Stephan E. und Markus H..

Der Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Günter Rudolph: „Allen Beteiligten war völlig klar, dass von Stephan E. eine erhebliche Gefahr ausging. Selbst der damalige Präsident des LfV bezeichnete ihn als ‚brandgefährlich‘.“ Dass sich nun die Behörde dahinter zurückziehe, die Akte hätte formal nicht wieder vorgelegt werden müssen, sei für Rudolph kein Grund zur Beruhigung. „Wenn es materielle Erkenntnisse gibt, dass man es mit einem gewaltbereiten Rechtsextremen zu tun hat, dann muss man den im Blick behalten. Rechtmäßige Wege für eine weitere Überwachung hätte es gegeben. Was fehlte, war ein angemessenes Problembewusstsein.“

Zur Sorgfalt im Umgang mit der Gefährlichkeit von Stephan E. sagte Rudolph: „Offenbar wurde der Vermerk des ehemaligen Amtsleiters zu Stephan E. von den verantwortlichen Personen übersehen oder gar ignoriert. Jedenfalls sind keine konkreten Handlungsanweisungen, die aus dem Vermerk resultierten, bekannt. Dieses Versäumnis wiegt umso schwerer, wenn wir uns die vollmundigen Bekenntnisse zur Aufklärung anhören dürfen.“