Antrag zur Errichtung eines weiteren Solarparks

Antrag:

Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines weiteren Solarparks in der Gemarkung von Hungen zu prüfen. Dabei sollen auch die Fördermöglichkeiten benannt werden.

Begründung:

Eine Arbeitsgruppe der SPD Hungen hat die nachfolgend beschriebenen fünf Flächen in Augenschein genommen, die im Teilregionalplan Energie als Vorbehaltsflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Hungen ausgewiesen sind.

1) Fläche nördlich der Kernstadt; links der Straße nach Nonnenroth hinter dem Gelände der Gesamtschule, sich bis zum Radweg nach Laubach erstreckend; überwiegend Wiese, zum geringeren Teil Getreideanbau

2) Fläche südlich von Nonnenroth; rechts der von Hungen kommenden Straße, etwa in Höhe Hof Wiesental, sich fast bis zum Gelände der Schäferwagenherberge erstreckend; landwirtschaftlich genutzt

3) Fläche nordwestlich von Villingen; von Nonnenroth kommend links der Straße vor der Bebauung, welliges nach Norden leicht abfallendes Gelände; landwirtschaftlich genutzt

4) Fläche nördlich von Rodheim; angrenzend an die B457, nach Süden abfallendes Gelände, Wiese

5) Fläche nördlich Steinheim; angrenzend sowohl an die vom Rodheimer Kreuz nach Steinheim führende Straße als auch an die Straße von Steinheim nach Trais-Horloff; landwirtschaftlich genutzt, aber nicht intensiv (verwilderter Gesamteindruck)

Fazit:

Alle fünf Flächen erscheinen nach Lage und Größe für einen Solarpark geeignet. Den geringsten Widerstand unter dem Aspekt des möglichst schonenden Umgangs mit landwirtschaftlichen Nutzflächen dürfte die Fläche 4) auslösen.

Sie erfüllt im Übrigen keines der Kriterien, die die Stadtverordnetenversammlung im Jahre 2015 (erfolglos) bewogen hat, die Herausnahme der fünf Vorbehaltsflächen aus dem Teilregionalplan zu beantragen .