#Anfrage:#
A.Bedarfs- und Entwicklungsplan
Am 2.7.2015 stimmte die Stadtverordnetenversammlung dem Entwurf des Bedarfs- und Entwicklungsplans für die Feuerwehr Hungen zu. Nach einem Jahr interessiert, welche Erfahrungen bei der Umsetzung dieses Plans gemacht wurden. Orientiert an den Inhalten des SOLL-Konzepts stellen wir folgende Fragen.
1.Überörtliche Hilfeleistungsmöglichkeiten (Nachbarschaftliche Hilfeleistung) gemäß § 22 HBKG
Gibt es über bereits bestehende Vereinbarungen hinaus weitere Verabredungen mit den Feuerwehren benachbarter Kommunen?
2.Bildung von Schutzbereichen
Welche Erfahrungen haben die Hungener Stadtteilwehren im letzten Jahr mit der Einrichtung der Schutzbereiche gemacht?
3.Entwicklungsstruktur Feuerwehren (Demografische Entwicklung Feuerwehr)
Welche Entwicklungen oder Verbesserungen der Strukturen sind erkennbar?
4.Löschwasserversorgung
Welche Versorgungsdefizite bei der Löschwasserversorgung sind bekannt und wie sollen sie gelöst werden?
5.Einsatzmaterial
Entspricht das den Erfordernissen?
6.Gemeinsame Übungen bei Risiko-Objekten im Gemeindegebiet
Wie viele und welche gemeinsame Einsätze an Risiko-Objekten fanden im zurückliegenden Jahr statt?
7.Schulungsmaterial
Erreichen die zwingend vorgeschriebenen Schulungen und Fortbildungen alle Betroffenen?
8.Persönliche Schutzausrüstung (Einsatzkleidung)
Wurden die im SOLL-Konzept genannten Defizite an persönlicher Schutzausrüstung reduziert?
9.Personalplanung und Dokumentation
Entspricht die technische Ausstattung den genannten Anforderungen?
10.Vorbeugender Brandschutz
Fließen Infos ausreichend?
B.Aktuelle Probleme
1.Welche Baumaßnahmen an Feuerwehreinrichtungen werden gegenwärtig durchgeführt bzw. sind geplant?
Welche Prioritäten sind bei der Durchführung gesetzt?
Wie wurden und werden die Wehrführer in die Planungen einbezogen?
2.Stimmt es, dass es Überlegungen gibt, Einsatzabteilungen zusammenzulegen?
3.Trifft es zu, dass die Hungener Feuerwehr bei der Besetzung der Stelle des Atemschutzgerätewarts übergangen wurde?
#Antwort:#
Zur Anfrage nimmt der Magistrat in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2016 wie folgt Stellung:
zu 1. Nein, aktuell nur die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Atemschutz mit den Kommunen, Lich, Grünberg und Laubach.
zu 2. In den Schutzbereichen wurden gemeinsame Übungen durchgeführt, die positiv verzeichnet wurden.
zu 3. In den letzten Jahren ist die Zahl der Einsatzkräfte rückläufig, aus dem Grund sind im Rahmen der Erstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes unter anderem die Schutzbereiche aufgeführt.
Entwicklungen bzw. Verbesserungen können nach nur einem Jahr noch nicht genannt werden.
zu 4. Die Stadtwerke Hungen sanieren bzw. erneuern fortlaufend das Trinkwasserleitungsnetz bzw. Löschwasserversorgungsnetz im gesamten Stadtgebiet und allen Stadtteilen. Dies erfolgt zum einen in Verbindung mit der grundhaften Sanierung von Kanälen und Straßen, bei denen dann auch die Trinkwasserleitungen in entsprechend leistungsfähigem Durchmesser erneuert werden. Zum anderen erhalten wir im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Wehrführerausschusssitzungen Informationen zu Leitungsabschnitten, bei denen eine Unterversorgung an Löschwassermenge bzw. nichtausreichendem Wasserdruck vorliegen könnte bzw. vorliegt. Diese Mängel versuchen wir ebenfalls stetig abzustellen um somit der Forderung, eine ausreichende Löschwassermenge bereitzustellen, gerecht zu werden.
In den Stadtteilen Trais-Horloff und Utphe wurde bereits eine wesentliche Verbesserung der Löschwasserversorgung durch den Neubau des Trinkwasserhochbehälters einschl. der neuen Verbindungsleitungen erzielt. In den Stadtteilen Bellersheim und Obbornhofen wird durch die Inbetriebnahme des neuen Hochbehälters im Frühjahr 2017 ebenfalls eine wichtige Versorgungsicherheit gewährleistet. Weitere, zukünftige Schritte der Verbesserung der Löschwasserversorgung ist der Neubau des Tiefbrunnens in Bellersheim.
In diesem Zusammenhang sei abschließend noch die aktuell stattfindende Reinigung des Tiefbrunnen IV in der Kernstadt Hungen zu erwähnen, um auch hier eine Versorgungssicherheit an Trinkwasser bzw. Löschwasser zukünftig gewährleisten zu können.
zu 5. Ja, bei der Beschaffung von Einsatzmaterial sind wir an die bestehenden DIN-Normen gebunden
Die Schutzkleidung muss nach dem hessischen Standard gemäß der Vorgabe der hessischen Feuerwehrbekleidungsrichtlinie beschafft werden.
zu 6. Im vergangenen Jahr haben keine Übungen stattgefunden.
Grundsätzlich sollen die Stadtteilwehren nach Möglichkeit gemeinsame und regelmäßige Einsatzübungen an den ermittelten im gesamten Stadtgebiet durchführen. Der Bereich Kindergärten ist im Jahr 2017 geplant.
Regelmäßige Begehungen von Sonderbauten durch die Feuerwehr sowie die Beteiligung der Feuerwehr im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren des Landkreises, finden statt.
zu 7. Welche Schulungen sind mit dieser Frage angesprochen? Intern, d. h. im Rahmen der Hungener Feuerwehr oder auf Landesebene?
Intern ist dies nur gewährleistet, wenn alle Personen regelmäßig alle Ausbildungsveranstaltungen besuchen.
Auf Landesebene ist es davon abhängig, welche Lehrgänge an den Landkreis und dann an die einzelnen Kommunen vergeben werden.
zu 8. Ja, im Zuge jeder HH-Planung werden entsprechende Mittel für Bekleidung eingestellt.
Weiterhin wird unter dem Aspekt der organisatorischen, wirtschaftlichen und räumlichen Betrachtung, im Feuerwehrhaus Hungen eine zentrale Kleiderkammer vorgehalten.
zu 9. Siehe Frage A 5
zu 10. Die Frage ist sehr allgemein. Welche Informationen werden hier genau angesprochen? Zum vorbeugenden Brandschutz gehören unter anderem Gefahrenverhütungsschauen, Brandsicherheitsdienste, Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe.
B. Aktuelle Probleme
zu 1. Ausführungen BGM
zu 2. Ja, im Zuge von Veränderungen bzw. Renovierungen und Instandhaltung von Feuerwehrhäusern wird in Bezug auf eine mögliche Einsparung von Kosten und der Nutzung von Synergien, auch diese Option betrachtet.
zu 3. Nein, sowohl der SBI als auch der stellv. SBI waren am Verfahren beteiligt.