Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung sind ein wesentlicher Bestandteil von Gesellschafts- und Bildungspolitik. Dabei stehen Bund, Länder, Kommunen und freie Träger vor großen Herausforderungen: Nicht nur die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots muss gesichert werden, auch die Qualität der pädagogischen Arbeit darf dabei nicht in den Hintergrund rücken. CDU und FDP haben nun einen Entwurf für ein Hessisches Kinderförderungsgesetz vorgelegt. Die Einladung richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger, die mehr über das geplante Gesetz, welches Änderungen im hessischen Kinder- und Jugendhilferecht und weiteren Rechtsvorschriften herbeiführen wird, erfahren möchten. Als Referentin konnten wir Frau Mechtild von Niebelschütz, Leiterin des Integrativen Montessori-Kinderhauses St. Martin in Gießen, gewinnen.