7. September 2015 – Instandsetzung von Straßen – Kostenlawine für den Bürger ?

Mit dem langjährigen Bürgermeister der Gemeinde Waldsolms und heute als Kommunalberater tätigen Norbert Leistner hatte die Hungener SPD einen sachkundigen und rhetorisch gewandten Referenten gewonnen, der dem sehr interessierten Publikum im Kulturzentrum die Verfahrensweise bei einer Einführung wiederkehrender Beiträge erläuterte. Veranlagt werden bei diesem Modell alle Grundstückseigentümer eines Abrechnungsgebietes, in die eine Kommune aufgeteilt werden muss. Der Referent hält es für sinnvoll, die Kernstadt sowie die einzelnen Stadtteile jeweils zu einem Abrechnungsgebiet zu bestimmen. In diesem Fall werden beispielsweise bei einer Ausbaumaßnahme in einem Stadtteil die tatsächlichen Kosten auf alle Grundstückseigentümer dieses Stadtteils verteilt, wodurch sich die Gesamtveranlagungsfläche erhöht und sich ein deutlich niedriger Beitrag errechnet. Im Gegensatz zum einmaligen Beitrag kann die Kommune beim wiederkehrenden Beitrag überdies die Belastung über einen Zeitraum bis zu fünf Jahren strecken. Für die Berechnung sei es notwendig, die Veranlagungsfläche der einzelnen Grundstücke zu ermitteln. Dies müsse die Kommune anhand der ihr zur Verfügung stehenden Daten unter Mithilfe der Grundstückseigentümer bewerkstelligen. Ferner müsse die Kommune bei einer Umstellung auf wiederkehrend Beiträge in der Satzung Übergangsvorschriften vorsehen. Für alle Grundstückseigentümer, die bereits Erschließungsbeiträge oder einmalige Straßenbeiträge geleistet hätten, bedürfe es nach Maßgabe des Kommunalen Abgabengesetzes einer zeitlich befristeten Befreiungsregelung.

Abschließend empfahl der Referent, sich bei einer Einführung der wiederkehrenden Beiträge an der Mustersatzung des Hessischen Städte-und Gemeindebundes zu orientieren und den Bürgerinnen und Bürgern in Informationsveranstaltungen die Neuregelung zu erklären. Die bisherigen Erfahrungen insbesondere in Rheinland-Pfalz seien durchweg positiv. Es gebe dort keine Gemeinde, die zum System der einmaligen Straßenbeiträge zurückgekehrt sei. In der anschließenden regen Diskussion zeigte sich eine klare Zustimmung zur Einführung wiederkehrender Beiträge. Die Hungener SPD beabsichtigt, bald möglichst einen entsprechenden Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen.